Recht auf Homeoffice mit Auswirkungen auf den Immobilienmarkt?
Möglicherweise könnte noch im Jahr 2020 ein Gesetzesentwurf für ein Recht auf Home Office vorliegen - So der Bundesarbeitsminister. Bei einer tatsächlichen Umsetzung einer gesetzlichen Regelung hinsichtlich des Rechts auf Homeoffice könnte dies bedeuteten, dass die Arbeitgeber den Arbeitnehmern die Homeoffice-Kosten erstatten müssen. Der Arbeitgeber ist nach § 611a BGB verpflichtet dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zu Verfügung zu stellen. Hierunter zählt bis Dato jedoch noch nicht, dass der Arbeitgeber dies am Wunschort des Arbeitnehmers tun muss. Vielmehr stellt das Direktionsrecht dem Arbeitgeber in Grundzügen frei wo er den Mitarbeiter einsetzen möchte. Ein solches Recht auf Home Office könnte allerdings langfristige Auswirkungen auf den Immobilienmarkt haben. Der Bedarf an Büro- und Gewerbeimmobilien sinkt, während der Bedarf an Wohnraum steigt. Damit würde sich ein Konflikt mit der aktuellen Wohnraumpolitik ergeben. Durch eine erhöhte Nachfrage an Wohnraum könnten die Immobilienpreise kurzfristig überbewertet werden.