Klage gegen Münchener "Zweckentfremdungsklausel" erfoglreich

Die Stadt München hatte im vergangenen Jahr mit einer Satzung Bauherren verboten in München bestehende Miethäuser abzureißen und durch Eigentumswohnungen zu ersetzen. Vielmehr sollen, um der Wohnungsknappheit entgegen zu wirken, nur neue Mietwohnungen gebaut werden dürfen. Diese hätten gemäß der Satzung auch maximal 5 % überhalb des Münchener Mietspiegels vermietet werden dürfen.  

Nun wehrten sich ein Bauunternehmen gemeinsam mit dem Eigentümerverband Haus+Grund. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde diese Satzung nun mit der Begründung gekippt, dass die Stadt nicht die notwendige gesetzgeberische Befugnis für eine solche Regelung hat.

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