
Die Teilungserklärung ist das zentrale Dokument bei der Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum. Sie legt fest, welche Bereiche Sondereigentum (z. B. einzelne Wohnungen) und welche Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Treppenhaus) sind. Zudem enthält sie Regelungen zu Miteigentumsanteilen, Sondernutzungsrechten und Stimmrechten innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Die Teilungserklärung wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Sie bildet damit die rechtliche Grundlage für das Zusammenleben und die Verwaltung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.