Sondernutzungsrecht

Das Sondernutzungsrecht ist das Recht eines einzelnen Eigentümers innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums exklusiv zu nutzen. Typische Beispiele sind Gartenflächen, Stellplätze oder Terrassen, die zwar rechtlich Gemeinschaftseigentum bleiben, aber nur von einer bestimmten Partei genutzt werden dürfen. Das Sondernutzungsrecht wird in der Teilungserklärung oder im Grundbuch geregelt. Es kann den Wert einer Wohnung erhöhen, da es zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten bietet. Gleichzeitig bleiben Instandhaltungspflichten häufig beim berechtigten Eigentümer, sofern nichts anderes vereinbart ist.

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