
Der Nießbrauch ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, eine Immobilie zu nutzen oder daraus Erträge zu erzielen, ohne selbst Eigentümer zu sein. Häufig wird er bei Schenkungen oder vorweggenommener Erbfolge vereinbart, etwa wenn Eltern ihr Haus übertragen, aber weiterhin darin wohnen möchten. Der Nießbraucher darf die Immobilie selbst nutzen oder vermieten, trägt jedoch in der Regel auch die laufenden Kosten. Für den Eigentümer bedeutet der Nießbrauch eine Wertminderung der Immobilie, da die Nutzung eingeschränkt ist. Erst mit dem Wegfall des Nießbrauchs steht die Immobilie vollständig zur freien Verfügung.