Kaution

Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für offene Forderungen wie ausstehende Mieten oder Schäden. Sie darf maximal drei Nettokaltmieten betragen und kann in Bar, auf einem Sparbuch oder per Bürgschaft hinterlegt werden. Der Vermieter muss sie getrennt vom eigenen Vermögen anlegen, oft verzinst. Nach Ende des Mietverhältnisses wird sie abzüglich berechtigter Forderungen zurückgezahlt, meist innerhalb von drei bis sechs Monaten.

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