Jahressperrfrist (nach Mieterhöhung)

Die Jahressperrfrist bedeutet, dass der Vermieter nur einmal innerhalb von 12 Monaten eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen darf. Zwischen zwei Erhöhungsverlangen muss also mindestens ein Jahr liegen. Zudem darf die Miete innerhalb von 3 Jahren insgesamt maximal um 20 % steigen (in vielen Gemeinden sogar nur um 15 % – Kappungsgrenze). Die Sperrfrist schützt Mieter vor zu häufigen und kurzfristigen Anpassungen. Für Vermieter heißt das: Eine Mieterhöhung muss gut geplant sein, da erst nach Ablauf der Zwölfmonatsfrist ein neues Erhöhungsverlangen gestellt werden darf.

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