
Die Grundschuld dient der Absicherung eines Immobilienkredits zugunsten der Bank. Sie wird im Grundbucheingetragen und gibt dem Kreditgeber das Recht, die Immobilie zu verwerten, falls der Darlehensnehmer seine Zahlungen nicht leistet. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine konkrete Forderung gebunden und kann nach Rückzahlung des Kredits für neue Finanzierungen wiederverwendet werden. Nach vollständiger Tilgung kann der Eigentümer eine Löschungsbewilligung der Bank verlangen. Damit bleibt die Immobilie frei von Belastungen im Grundbuch.