Bezugsfertig

Als "Bezugsfertig" wird eine Wohnung, ein Haus oder ein sonstiges Bauwerk bezeichnet, wenn dieses seiner vorgesehenen Funktion entsprechend genutzt werden kann. Bei einem Wohnobjekt müssen beispielsweise die notwendigen Einrichtungen funktionsfähig vorhanden sein um dort wohnen zu können. Hierzu zählen Bestandteile in sowie außerhalb der Wohnung. So muss der Zugang zum Objekt (bspw. über eine Treppe oder ein Treppenhaus, Garage, Aufzüge etc.) gesichert sein sowie im Objektinneren die Elektro-, Sanitär- und Heizungseinrichtungen funktionsfähig installiert sein. Auch müssen die Fenster und Türen eingebaut sowie die Malerarbeiten, bis auf kleinere Ausbesserungsarbeiten, abgeschlossen sein, sodass die Wohnung oder das Haus bereit zum Einzug des neuen Mieters oder Eigentümers ist.

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