Der Aufteilungsplan ist ein Bestandteil der Teilungserklärung und zeigt, wie ein Gebäude in einzelne Eigentumseinheiten – etwa Wohnungen oder Gewerbeflächen – unterteilt ist. Er ist essenziell bei Eigentumswohnungen und regelt, wem was gehört. Ohne ihn: keine rechtssichere Wohnungseigentumsbildung.